SKF-Betreuungsverein

skf

Wenn volljährige Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, benötigen sie Hilfe.
Diese Menschen sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens darauf angewiesen, dass andere für sie Entscheidungen treffen, sie unterstützen und für sie tätig werden – z.B. im Umgang mit Behörden, bei ärztlicher Behandlung, bei der Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten, bei Wohnungsangelegenheiten, bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Durch einen gesetzlichen Betreuer – der vom Vormundschaftsgericht bestellt ist – kann dem Betreuten die Möglichkeit gegeben werden, in seinem Rahmen ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen Augsburg führen gesetzliche Betreuungen durch. Sie verstehen ihren Auftrag nicht nur in der Wahrnehmung der finanziellen und rechtlichen Belange des Betroffenen, auch bei der Führung einer Betreuung soll – gemäß unserem Leitbild – der Mensch im Mittelpunkt stehen.

betreuungsverein

Ehrenamtliche BetreuerInnen kommen an ihre Grenzen mit der Führung einer Betreuung. Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins bieten daher in Beratungsgesprächen, durch die Begleitung in schwierigen Situationen, mit Fortbildungsveranstaltungen und Gesprächskreisen Informationen und Hilfe an. Interessierte können sich jederzeit persönlich oder telefonisch an den Betreuungsverein wenden.

Der Betreuungsverein informiert Interessierte bei Fragen zum Betreuungsrecht und dem Themenbereich der Vorsorgemöglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Darüber hinaus bietet der Sozialdienst katholischer Frauen zu diesem Thema Informationsveranstaltungen für Vereine, Kirchengemeinden und andere interessierte Gruppen an.

Schreibe einen Kommentar